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Erdbeereis auf Lebenszeit!?
von Streetwork Meidling

Erdbeereis auf Lebenszeit!?

Mit dem Lied „Kinder an die Macht“ beschrieb Herbert Grönemeyer im Jahr 1986 Kinder als Menschen mit eigenständigen Persönlichkeiten und Bedürfnissen und schlug eine Umkehrung des Machtungleichgewichtes zwischen Erwachsenen und Kindern vor, – also Erdbeereis auf ewig usw. Doch so rosig stand es nicht um die Kinder, international gesehen. 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet, die zum ersten Mal die speziellen Bedürfnisse der Kinder als Rechte formulierte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung – um Kinder erstmals wirksam vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen. Im Jahr 2011 wurden in Österreich zentrale Bestimmungen dieses Übereinkommens in den Verfassungsrang gehoben – und damit eine verbindliche Richtlinie für die Gesetzgebung als auch für Leistungen staatlicher und privater Einrichtungen geschaffen – Einrichtungen für junge Menschen wie Jugendberatung und Streetwork beispielsweise.

Anlässlich der Meidlinger Mädchen- und Burschentage – einer Bildungsmesse für Meidlinger Schüler*innen, auf der wir jedes Jahr vertreten sind – stand für uns fest, dass wir die jugendlichen Besucher*innen über das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention informieren möchten.

Zunächst haben wir eine Reflexion angestoßen: Was haben denn Kinderrechte mit mir persönlich zu tun?

Damit in weiterer Folge gefragt wird: Wer kann mir helfen, zu meinem Recht zu kommen?

Dazu haben wir auf Kärtchen verschiedene Alltagssituationen beschrieben, die jeweils mit einem oder mehreren ihrer Rechte in Zusammenhang stehen können (oder auch nicht) und die Schüler*innen diskutieren lassen, um welche/s Recht/e es sich handeln könnte. Die wichtigsten Artikel der Kinderrechts-Konvention hatten wir in anschaulicher Weise auf ein Informationsplakat zusammengefasst – so konnten sie direkt nachlesen und recherchieren.
Außerdem mischten wir unter die Kärtchen auch „Fake-Rechte“, um die Sache ein bisschen aufzulockern.

Aber gleich vorweg: Das Recht auf eine Play-Station pro Kind hielt kaum jemand für realistisch. Sie waren schwer zu täuschen.

Hier ein Beispiel für eine beschriebene Alltagssituation :

⇒ Du bist 14 Jahre alt und zum ersten Mal in jemanden aus deiner Klasse verliebt. Du hast schon viel mit deiner Freundin darüber geredet und über einen Messenger geschrieben. Mit deinen Eltern redest du nicht darüber, weil es dir peinlich ist. Außerdem befürchtest du, dass sie es verurteilen würden, da sie sehr streng zu dir sind. Eines Nachmittags bemerkst du, dass dein Handy nicht mehr da liegt, wo du es abgelegt hast und du bist dir sicher, dass deine Eltern deine Chatverläufe gelesen haben.

⇒ Gibt es einen Artikel in der Kinderrechtskonvention, der deine Privatsphäre schützt und auf den du dich in einem Gespräch mit deinen Eltern berufen könntest?

Wir finden (und sind nicht überrascht): Die Meidlinger Schüler*innen waren sehr reflexionsbereit und wissbegierig. Die Gespräche, die sich aus den Fragen ergaben, waren von intrinsischem Interesse getragen. Denn über unsere Beispiele hinaus, erzählten sie uns von selbst erlebten Einschränkungen ihrer Rechte; sei es zu Hause, in der Schule als auch im öffentlichen Raum. Wir merkten, dass die Beschneidung ihrer Rechte auf Privatsphäre, auf Gleichheit, auf elterliche Fürsorge viele Jugendliche ganz schön beschäftigt und auf einer persönlichen Ebene betroffen macht. Wir konnten in einigen Fällen bereits auf der Veranstaltung über Lösungsmöglichkeiten informieren. Als Einrichtung, deren Mission-Statement es ist, die Lebenssituation Jugendlicher nachhaltig zu verbessern, nehmen wir uns diese Betroffenheit aber vor allem als Motivation mit in unsere Arbeit, – um für ihre Rechte noch stärker einzutreten!

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