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Positionspapier der AG Junge Wohnungslose
„Über den Bedarf eines Gesamtkonzepts für junge Erwachsene in der Wohnungslosenhilfe“ möchte die Arbeitsgruppe Junge Wohnungslose mittels des Positionspapiers aufmerksam machen und zugleich wurden auch Empfehlungen zu einer besseren Unterstützung der betroffenen Menschen erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe Junge Wohnungslose (AG JUWO) wurde vor mehr als 10 Jahren mit dem Ziel gegründet, auf Missstände aufmerksam zu machen und Veränderungsprozesse in Gang zu bringen, die die Wohnsituation von jungen Menschen verbessern sollen. Die AG JUWO setzt sich aus Vertreter*innen diverser Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe sowie von anderen Sozialeinrichtungen, die mit jungen Erwachsenen arbeiten, der Stadt Wien – Bildung und Jugend, Kinder- und Jugendanwaltschaft und der MA 11 zusammen. Auch Streetwork Wien nimmt, stellvertretend für die offene Jugendarbeit Wien an der Arbeitsgruppe teil und vertritt die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Wohnungslosigkeit und bezahlbarer Wohnraum stellt für viele Menschen ein großes Problem dar. Neben all den anderen Schwierigkeiten, die im jugendlichen Alter auftreten können, bedeutet speziell der Verlust des Wohnplatzes oft eine kaum zu überwindende Krise. So ist etwa ein Drittel aller wohnungslosen Menschen in Wien zwischen 18 und 30 Jahren alt.
Mit dem Positionspapier erarbeitete die AG JUWO Empfehlungen für die Unterstützung wohnungsloser junger Menschen in Wien. Dabei ist es allen Beteiligten wichtig, die Hürden der betroffenen Personen im Alltag, als auch die Herausforderungen der Professionist*innen sichtbar zu machen. Einerseits sind Menschen in diesem Alter am privaten Wohnungsmarkt kaum bis nicht wettbewerbsfähig, andererseits haben sie keine Aussicht auf Gemeindewohnungen mangels der zu erfüllenden Voraussetzungen.
Dies wird zum Beispiel durch einen häufig wechselnden Wohnplatz sichtbar. Die Wenigsten können eine durchgehende Meldeadresse vorweisen, welche aber für den Erhalt einer Gemeindewohnung wichtig ist. Ebenso erschwert, wird die Situation der Betroffenen durch altersgemäße Verhaltensmuster, welche es für Institutionen oft schwierig machen die Betroffenen zu erreichen, beziehungsweise kontinuierliche Unterstützungen anzubieten. Dies zeigt sich zum Beispiel auch beim Bezug der Mindestsicherung. Viele Menschen unter 25 Jahren können die an sie gestellten Anforderungen und Mitwirkungspflichten nicht zur Gänze oder nur teilweise erfüllen. Dadurch kommt es häufig zu Sanktionen in Form von Kürzungen der Leistungen. Dies bringt die Betroffenen in prekäre finanzielle Situationen und gefährdet ihre Existenz.
Für eine detailliertere Darstellung der erarbeiteten Hürden empfehlen wir das interessante und umfangreiche Positionspapier zu lesen.