von Zentrale

Stellungnahme gegen Abschiebungen von Schüler*innen

In der Nacht vom 27.1. auf den 28.1 sind Tina, ihre kleine Schwester und ihre Mutter nach Georgien sowie Sona und Ashot, eine Schülerin und ihr Bruder, nach Armenien abgeschoben worden. Die jungen Menschen sind in Österreich aufgewachsen und sie gehen hier zur Schule. Diese Abschiebungen waren sowohl kinderrechtswidrig als auch vermeidbar.

Nach einem rechtsgültigen Urteil entscheidet das Innenministerium über die Durchsetzung des Abschiebebescheids und prüft damit, ob triftige Gründe vorliegen, wonach eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann. Das Kindeswohl, die Schulpflicht sowie die psychische Traumatisierung durch diesen Bruch in ihrer Biografie, waren somit aus Sicht des Innenministeriums nicht berücksichtigenswert. Zudem lagen Anträge auf Erteilung von sogenannten „Humanitären Aufenthaltsbewilligungen“ vor, über die bislang noch nicht entschieden war. Gerade für vorliegenden Fälle, beispielsweise wie die von Tina und ihrer Familie, ist dieses Instrument der Erteilung eines Aufenthaltstitels gedacht. Es soll unerträgliche Härtefälle vermeiden.

Gerade Polizei und Sicherheitsfachleute wissen um die Auswirkungen von biografischen Brüchen im Leben junger Menschen. Sie sind mit ihren Folgen tagtäglich konfrontiert. Traumatisierende biografische Brüche sind wesentliche Faktoren für spätere psychische Belastungen, Erkrankungen und destruktive Verhaltensweise. Diese Kinder und Jugendlichen hatten eine Perspektive, ein Leben und Freunde hier. All das ist ihnen jäh genommen worden. Die Folgen für ihre persönlichen Leben werden sie erst Stück um Stück realisieren.

Auch die Freundinnen und Freunde, die für ihren Verbleib gekämpft und sich eingesetzt haben, sind schockiert. Sie verlieren mit der Abschiebung ihrer Freund*innen auch das Vertrauen in handelnde Behörden. Ihre Lehre wird sein, dass das Kindeswohl doch nicht stets im Mittelpunkt von Gesetzen, deren Auslegung und Exekution steht.

Es gibt nur folgende Möglichkeiten, um diese desaströsen Auswirkungen und ihre zersetzende Wirkung auf junge Leben aufzuhalten:

  • Die Familien und jungen Menschen müssen wieder zurück nach Österreich geholt werden.
  • Ihnen muss im Sinne des Kindeswohl ein humanitäres Bleiberecht zuerkannt werden.
  • Kindern, die hier in Österreich geboren sind bzw. hier aufwachsen, muss ein Anspruch auf die Österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt werden.
  • Abschiebungen mit rechtgültigem Urteil sollten zumindest so lange gestoppt werden, bis der Antrag auf humanitäres Bleiberecht entschieden wurde.
  • Abschiebungen von Familien mit minderjährigen Kindern bzw. allein aufhältigen Minderjährigen sind ebenfalls auszusetzen.

Offene Jugendarbeit unterstützt junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung, bei der Entwicklung neuer Perspektiven und ihrer Positionierung in der Gesellschaft. Dies gelingt ihr in dem sie Freundschaften, Freizeit, Spaß, Entspannung für Jugendliche in sicheren Räumen ermöglicht und ihnen Beziehung und Auseinandersetzung mit Fachkräften der Offenen Jugendarbeit bietet. Darüber hinaus stabilisiert offene Jugendarbeit junge Menschen in Krisensituationen, unterstützt sie in ihrer Entwicklung und Lebensbewältigung.

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